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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Florian Wessels                                                                                             Stand: Januar 2022
Am Kanal 1
48308 Senden

+49 1573 6540405
mail@florianwessels.de



1. Allgemeines


1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Florian Wessels (nachfolgend Herr Wessels genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend Auftraggeber genannt) gelten für alle Angebote und Leistungen von Herrn Wessels ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bzw. Auftragserteilung gültigen Fassung.


1.2. Die AGB`s gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung als anerkannt.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.


1.3. Für den Umfang des Auftrages und seine Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Aufträge sind unverzüglich in Schriftform nachzureichen (auch per E-Mail). Geschieht dies nicht, so gehen die durch die Nichtbeachtung der Schriftform entstehende Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.


1.4. Vertragssprache ist Deutsch, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen wurde.


1.5. Die Bezeichnung „Film“ in den nachfolgenden Bestimmungen ist synonym mit der Bezeichnung „Video“ zu verstehen.


1.6. Abänderungen der AGB`s und vorhergehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per E-Mail gelten entsprechend.


1.7. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Aufgrund des Bestehens eines Kleingewerbes gilt keine Umsatzsteuer gemäß §19 Abs. 1 UstG.




2. Geltungsbereich


2.1. Die AGB`s gelten für alle Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von Herrn Wessels erbracht werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


2.2. Die AGB`s gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen Herrn Wessels und dem Auftraggeber abgewickelt werden, es sei denn, dass mit dem Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.


2.3. Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt diese Herrn Wessels von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.



3. Kosten


3.1. Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Films und ist für Herrn Wessels verbindlich, sofern der Film nach den bei der Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird.


3.2. Die Honorar-Vergütung erfolgt auf der Basis der jeweils vereinbarten auftragsbezogenen Tageshonorare/Tages-Teampreise. Die kleinste Abrechnungseinheit ist ein Tageshonorar, bzw. ein Tages-Teampreis. Das vereinbarte Tageshonorar bzw. der vereinbarte Tages-Teampreis bezieht sich auf eine Einsatzzeit von bis zu 10 Std. inkl. 30 Minuten Pause. Zur Einsatzzeit zählen auch Bereitschaftszeiten ("Stand-by"), An- und Abfahrtszeiten, Reisezeiten.


3.3. Einsatzzeiten, die über den pauschalen Rahmen von 10 Stunden hinausgehen, folgendermaßen abgerechnet:


11.+12. Stunde: +25%

13. Stunde: +60%

Ab der 14. Stunde: +100%

(die Prozentsätze beziehen sich auf den jeweils vereinbarten Stundesatz)


Nachtzuschlag (22-6 Uhr):+25%

Samstagszuschlag: +25%

Sonntagszuschlag: +75% + bezahlter Ausgleichstag

Feiertagszuschlag: +100% + bezahlter Ausgleichstag

6. Arbeitstag in Folge: +75%

7. Arbeitstag in Folge: +100%


3.4. Maßgeblich für die Frage des Vorliegens eines Feiertages ist der Ort der Produktion. Bei Produktionen im Ausland gelten die gesetzlich bundesweit festgelegten deutschen Feiertage.


3.5. Etwaige Mehrkostenforderungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers hat Herr Wessels vorher anzukündigen. Geschieht dies nicht, können Mehrkosten nur in Höhe von maximal 50% der Herstellungskosten geltend gemacht werden. Möchte Herr Wessels von dem genehmigten Drehbuch oder Drehplan abweichen und werden hierdurch Mehrkosten verursacht, bedürfen diese der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.


3.6. Mit dem vereinbarten Herstellungspreis werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber vereinbart wurden, kann Herr Wessels diese gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen. Hierzu gehören auch Kosten für eine aufwendige Konvertierung in ein anderes als das ursprünglich vereinbarte Datei-Format.


3.7. Fahrtkosten werden in Höhe von 30 Cents pro gefahrene Kilometer bis 20 Kilometer Reichweite und 35 Cents pro gefahrene Kilometer ab 20 Kilometer Reichweite in Rechnung gestellt.


3.8. Die Auswahl von Schauspielern, Sprechern und sonstigen Mitwirkenden bedarf der Abstimmung mit dem Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber die Beschäftigung von Darstellern, Sprechern oder sonstigen Mitwirkenden, die aufgrund ihrer herausragenden Stellung oder aus anderen Gründen Honorarforderungen über dem branchenüblichen Durchschnitt stellen, hat er die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.



4. Beendigung der Zusammenarbeit


4.1. Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch Herrn Wessels vom Vertrag zurück, kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.


4.2. Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Herstellungskosten nicht enthalten. Die hieraus entstehenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzliche Drehtage bzw. Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Herrn Wessels zurückzuführen ist.


4.3. Wird ein Drehtermin später als 10 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat Herr Wessels Anspruch auf Vergütung der durch die Verschiebung entstandenen Mehrkosten.



5. Produktion


5.1. Die Herstellung des Films erfolgt auf Basis des vom Auftraggeber oder von Herrn Wessels zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn.


5.2. Herr Wessels übernimmt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen insoweit befolgt worden sind.


5.3. Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigenes Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins Herrn Wessels ausgehändigt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Sofern das Material durch Herrn Wessels noch angepasst werden muss, trägt der Auftraggeber die hierdurch entstandenen Kosten.


5.4. Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für das von ihm überlassene Produktionsmaterial verfügt und diese an Herrn Wessels überträgt.


5.5. Herr Wessels haftet bei Verlust oder Beschädigung des überlassenen Materials nur im Rahmen einer Ersatzleistung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt Herr Wessels keine Haftung. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, Datensicherungen durchzuführen.


5.6. Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt bzw. dass er alle Rechte an dem Material besitzt.


5.7. Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdfirmen veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt Herr Wessels hierfür keine Haftung.


5.8. Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel liegt bis zur Abnahme bei Herrn Wessels.



6. Abnahme


6.1. Herr Wessels übergibt den Film nach der Fertigstellung dem Auftraggeber als Datenträger oder stellt diesen als Downloadlink zur Verfügung. Der Auftraggeber muss die Abnahme des Films innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich bestätigen. Erfolgt keine schriftliche Zustimmung innerhalb der 10-Tage-Frist, gilt der Film bzw. das Video als abgenommen.


6.2. Reklamationen sind innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich zu erläutern. Spätere Beanstandungen werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt.



7. Lieferfrist


7.1. Der Zeitpunkt der Ablieferung der Masterkopie wird zwischen Herrn Wessels und dem Auftraggeber vor Produktionsbeginn schriftlich vereinbart.


7.2. Falls Herr Wessels feststellt, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, wird der Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Verzögerung der Produktion unterrichtet.


7.3. Kommt es zu Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, darf der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögert oder unterbrochen wurde, vorausgesetzt, dass binnen dieser Zeit unter Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich erscheint. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände die der Auftraggeber zu vertreten hat um mehr als vier Wochen, ist Herr Wessels berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten trägt der Auftraggeber.


7.4. Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die Her Wessels trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z.B. Streik, behördliche Anordnungen, Störungen in der Telekommunikation etc.) verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.



8. Rechte


8.1. Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Produkten und schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/Drehbüchern verbleibt bei Herrn Wessels.


8.2. Der Erwerb des Rechts durch den Auftraggeber umfasst, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, das Recht, den Film im Internet (Soziale Medien, Webseite, andere abgesprochen Medien) zu nutzen, sowie Kopien des Films für eigene Zwecke herzustellen, sofern hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Für jede andere Nutzungsart müssen die Tonträger-, Aufführungs- und Senderechte bei den Rechteinhabern gesondert erworben werden. Die Kosten und Verantwortung dafür trägt der Aufraggeber.


8.3. Die Rechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.


8.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen durch Herrn Wessels vornehmen zu lassen, es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.


8.5. Für Drehgenehmigungen und Zugangsrechte sowie die ggf. erforderliche Klärung der Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte Dritter, insb. deren Recht am eigenen Bild, das Hausrecht Dritter, etwaige Gagenforderungen Dritter etc.) ist der Auftraggeber zuständig.


8.6. Sofern im Rahmen der ordnungsgemäßen Ausführung des erteilten Auftrags Rechte Dritter im Sinne der Ziffer 7.6. verletzt werden, haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei und ersetzt dem Auftragnehmer etwaige mit der Inanspruchnahme verbundene notwendige Rechtsverfolgungskosten.


8.7. Falls nicht anders mit dem Auftraggeber vereinbart darf Herr Wessels alles während der Produktion aufgenommene Rohmaterial in vollem Umfang zu Werbezwecken in z.B. Showreels oder auf Sozialen Netzwerken und seiner Website in einem vertretbaren Rahmen nutzen und verwenden.



9. Zahlungsbedingungen


9.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Zahlungsvereinbarung:

• 1/3 bei Auftragserteilung

• 1/3 bei Drehbeginn  

• 1/3 bei Abnahme des Films


9.2. Soweit in der Preiskalkulation Vorkosten wie Anfahrt, Casting, Motivsuche etc. aufgeführt sind, werden diese bei Auftragserteilung in voller Höhe fällig



10. Haftung


10.1.Herr Wessels haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber bei allen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.


10.2.Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von einer Woche nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar. Bei Feststellung eines durch Herrn Wessels verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn, Herr Wessels hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht



11. Verschwiegenheitspflicht

Der Auftraggeber und Herr Wessels sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweiligen Vertragspartners zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter und der an der Mitarbeit am Filmprojekt beteiligten Personen sicherzustellen. Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer des Vertrages hinaus.


12. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.



13. Sonstiges


13.1.Herr Wessels ist berechtigt, die Leistungen durch oder unter Mitwirkung von Dritten (Erfüllungsgehilfen) zu erbringen. Herr Wessels haftet für die Leistungserbringung auch dann wie für eigenes Handeln.


13.2.Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Herrn Wessels


13.3.Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen deutschem Recht.

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